TWS - Arbeitsschutz
Training - Weiterbildung - Schulung

Benutzung von Atem­schutz­geräten nach DGUV-R 112-190

 

Atemschutz
Die Deut­sche Ge­setz­li­che Un­fall­ver­si­che­rung e.V (DGUV) ist der Dach­ver­band für die neun ge­werb­li­chen Be­rufs­ge­nos­sen­schaf­ten und die sie­ben­und­zwan­zig Un­fall­kas­sen. Sie schreibt in Ihrer Regel vor, wie das not­wen­di­ge Maß an Ar­beits­si­cher­heit und Ge­sund­heits­schutz er­reicht wer­den kann. Für Un­ter­neh­men, die in Deutsch­land tätig sind, ist die zer­ti­fi­zier­te Fort­bil­dung Ihrer Mit­ar­bei­ter unerläss­lich.
So­fern Ihre Mit­ar­bei­ter mit Atem­schutz­geräten in Kon­takt kom­men, sind die Vor­ga­ben der DGUV Regel 112-190 zu be­ach­ten. Die Schu­lung ist jähr­lich in Form einer Un­ter­wei­sung durch­zuführen. Für die Durchführung der Schu­lung muss der Do­zent über fun­dier­te Kennt­nis­se in dem Seg­ment verfügen und diese auch nach­wei­sen können.
Wir bie­ten Ihnen die Möglich­keit Ihre Mit­ar­bei­ter durch pra­xis­na­he Schu­lung

  • der Ver­wen­dung von Selbstret­tern
  • der Ver­mitt­lung des Um­gangs mit Fil­ter­mas­ken
  • der an­schau­li­chen Dar­stel­lung der Ar­bei­ten mit Schlauch­geräten
  • und der si­che­ren Ein­satzmöglich­kei­ten des „schwe­ren Atem­schutz“ in Form eines Press­luft­at­mer

op­ti­mal auf Ihren Ar­beitseinsatz vor­zu­be­rei­ten.

Schu­lung vom Fachmann
Das Se­mi­nar und die dort ver­mit­tel­ten In­hal­te wer­den selbst­verständ­li­chen in einem Zer­ti­fi­kat und einem Aufkleber für einen Sicherheitspass do­ku­men­tiert.
Die­ses be­legt gegenüber Ihren Auf­trag­ge­bern, dass Ihre Mit­ar­bei­ter bes­tens mit der Ver­wen­dung von Atem­schutz­geräten ver­traut sind. Eben­so ist es für Sie der Nach­weis, dass Sie Ihrer Fürsor­ge­pflicht nach­ge­kom­men sind.