TWS - Arbeitsschutz
Training - Weiterbildung - Schulung

Geländegängige Teleskopstapler (Teleskoplader, Teleskoparmstapler, Telehandler) bedienen – Ausbildung

 

Teleskopstapler sind vielseitige Arbeitsgeräte, die vor allem auf Baustellen und in der Landwirtschaft häufig eingesetzt werden. Der Umgang mit einem Teleskopstapler – egal, ob mit starrem oder beweglichem Teleskoparm – birgt jedoch erhebliche Risiken und Gefahren, denen sich der Bediener bewusst sein muss. Aus diesem Grund müssen seit April 2016 alle Personen, die mit einem Teleskopstapler arbeiten, in der Bedienung geschult und dafür qualifiziert worden sein.
Das bedeutet, dass nur Personen mit der Bedienung beauftragt werden dürfen, die eine entsprechende Qualifikation nachweisen und die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil bestehende Abschlussprüfung erfolgreich absolviert haben. Ausnahmen sind nur in sehr engem Rahmen möglich, etwa bei Betrieben ohne Angestellte, bei denen ausschließlich der Inhaber den Teleskopstapler bedient.
Teleskopstapler in der Recycling-Industrie © Merlo Deutschland GmbH
Der Befähigungsnachweis, wie der Teleskopstaplerschein offiziell bezeichnet wird, teilt sich ähnlich wie der Staplerschein in mehrere Qualifizierungsstufen auf: die allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler generell, eine Zusatzqualifizierung für Geräte mit drehbarem Oberwagen, eine Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne und die betriebliche oder baustellenbezogene Unterweisung. Und wie der Staplerschein auch, wird dieser Befähigungsnachweis ebenfalls zeitlich unbegrenzt ausgestellt; er gilt also für das gesamte Arbeitsleben.

Rechtsgrundlagen
Die rechtliche Grundlage für den Erwerb und Nachweis der Befähigung bildet der DGUV Grundsatz 308-009 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern“ mit Stand Februar 2016. Dieser Grundsatz schreibt vor, dass in Hinblick auf die erforderliche Arbeitssicherheit ein Unternehmer nur solche Personen mit dem selbstständigen Bedienen von Teleskopstaplern beauftragen darf, die

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
  • ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Zudem muss der Auftrag schriftlich erfolgen.